Pico Peering Agreement, Regeln und Datenschutz

Pico Peering Agreement v1.0

Preambel

Mittlerweile gibt es viele Community-Netzwerke, diese sind jedoch geographisch und sozial voneinander getrennt und bilden kein zusammenhängendes Netzwerk. Dieses Dokument ist ein Ansatz (Versuch), diese Netzwerkinseln miteinander zu verbinden, indem es die minimale, grundsätzliche Vorlage für ein "Peering"-Abkommen (Verbindungsabkommen, Bündnisabkommen) zwischen den Eigentümern individueller Netzwerkknoten liefert: das PicoPeeringAgreement (PPA).

Das PPA ist eine formalisierte Beschreibung der Verbindung zwischen zwei Netzwerk-Instanzen (peers). Eigentümer einer Netzwerkinfrastruktur machen von ihrem Eigentumsrecht gebrauch, indem sie ihr Einverständnis dafür geben, einen Teil ihrer Infrastruktur für den freien Datenaustausch über ihr Netzwerk bereitszustellen.

Das PPA wird auf picopeer.net von einer Gruppe Freiwilliger aus verschiedenen Ländern der Welt gepflegt (maintained). Es soll als Vorlage für weitere Kleinst-Verbindungsabkommen und Verträge dienen.

Vereinbarung

    Freier Transit

  1. Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.
  2. Offene Kommunikatione

  3. Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind. Diese Information soll (muss?) unter einer freien Lizenz (free licence) veröffentlicht werden. Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse bekanntgeben.
  4. Keine Garantie (Haftungsausschluss)

  5. Es wird keinerlei garantierter Dienst (Betrieb, Service) vereinbart. (Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit / Qualität des Dienstes.) Der Dienst (Betrieb, Service) wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art. Der Dienst (Betrieb, Service) kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.
  6. Nutzungsbestimmungen

  7. Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policiy) zu formulieren. Diese kann Informationen über zusätzlich (neben den grundsätzlich) angebotene Dienste enthalten. Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 3 dieser Vereinbarung widersprechen (siehe Punkt 5).
  8. Lokale (individuelle) Zusätze

  9. Hier können vom Eigentümer selbst Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung vorgenommen werden.

    siehe Regeln und Datenschutz

Begriffserklärungen

Eigentümer: Der Eigentümer verfügt über das Recht, seine Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk (FreeNetwork) bereitzustellen (zu stiften, zu spenden). Transit: Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch. Freier Transit: Freier Transit bedeutet, dass der Eigentümer weder Gebühren für den Transit von Daten erhebt, noch die Daten verändert. Freies Netzwerk: Das Freie Netzwerk ist die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit vom Eigentümer dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird. Der Dienst: Der Dienst (Betrieb, Service) besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten. Zusätzliche Dienste: Im Sinne des PPA ist ein Zusätzlicher Dienst alles war über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers.

Das PPA soll nach vereinbarten Standards in maschinenlesbarer Form in Community-Node-Datenbanken (nodeDBs) eingebaut werden, um die automatische Vernetzung solcher Knoten (Nodes) zu ermöglichen.

Regeln und Datenschutz

    Regeln zur Nutzung von Freifunk

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Inhalte über das Freifunk Netzwerk zu übertragen, welche gegen geltendes Recht verstossen.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen bzw. Handlungen zu unterlassen, welche gesetztliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verletzen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Freifunk Netzwerk nicht in einer Weise zu beanspruchen, welche die Infrastruktur, das Freifunk Netzwerk selbst, dessen Betreiber oder andere Teilnehmer beinträchtigt.
  4. Belehrung zum Datenschutz im Freifunknetz

  5. Der Datenverkehr im Freifunknetz ist genauso wie im Internet nicht verschlüsselt. Die Betreiber lehnen jede Haftung für Datenverlust, unbefugter Zugriff auf Endgeräte, Schäden an Endgeräten oder finanzielle Verluste, die ein Teilnehmer durch die Nutzung des Freifunk Netzwerks erleidet, ab. Der Teilnehmer ist selber für die Sicherheit seiner Daten und Endgeräte zuständig.
  6. Jeder Nutzer hinterlässt sowohl im Internet, als auch im Freifunk-Netzwerk Spuren. Das System speichert und verarbeitet diese Daten. Insbesondere werden folgende Daten erfasst: Quell- und Ziel-IP-Adresse, MAC-Adresse, Rechnernahme, Traffic, Onlinezeit.
  7. Diese Daten werden vom System begrenzt gespeichert und automatisch wieder gelöscht.
  8. Hinweise zur Nutzung von Freifunk

  9. Bitte keine anderen WLAN-Geräte auf dem Kanal 13 betreiben, diese stören oft das Freifunk-Netz.
  10. Bitte keine Filesharingdienste starten oder nutzen.
  11. Bitte keine unötigen Downloads, Uploads, Audio- oder Video Streams.
  12. Der Zugang zum Freifunk Netzwerk wird nicht garantiert. Er kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen unterbrochen oder eingestellt oder für bestimmte Endgeräte und Teilnehmer gesperrt werden.
  13. Erklärung des Teilnehmers am Freifunknetz

  14. Wenn Du Dich mit dem Freifunk-Netzwerk verbindest, verpflichtest Du Dich, die Regeln einzuhalten und erklärst, das Du die Belehrung zum Datenschutz verstanden hast und mit der Speicherung Deiner Daten einverstanden bist und die Hinweise beachten wirst.