Seite 1 von 1

Nachnahme Aufkleber aufheben !!

Verfasst: 05.02.2011 13:20
von 4huf
Hallo
Aus einem aktuellen Fall in der Verwandschaft bin ich auf das Problem gestoßen :
Wenn man etwas per Nachnahme bestellt, bekommt und auch bezahlt muss man unbedingt darüber einen Nachweis aufheben.
Sonst kann es passieren das der Verkäufer meint er habe die Ware irrtümlich ohne Nachnahme verschickt oder das Geld nicht erhalten
und will dann nachträglich das Geld haben ( in meinem Fall nach über 2 Jahren !)
Selbst wenn man nur per Nachnahme einkaufen kann.
Die Verjährung für die Forderung ist aber nach meiner Info 2 Jahre ab 31.12. , also 2 Jahre + x Tage.

Es gibt dazu sogar ein BGH Urteil :
BGH-Urteil


Der echte Nachweis über die geleistete Zahlung ist wohl nur der entsprechende Aufkleber auf dem Paket, denn danach handelt der Zusteller.