IT-Sicherheitskonzept
Geltungsbereich
Dieses
IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des
Freifunknetzes, welche vom Förderverein Freifunk Halle e.V. selbst
betrieben oder verwaltet werden.
Und
für den Vorstand und vom Vorstand mit der Verwaltung von
Systemkomponenten des Freifunknetzes Beauftragten.
Sicherheitsziele
Ziel
ist ein möglichst störungsfreier Betrieb aller Systemkomponenten
des Freifunknetzes.
Maßnahmen
zur Datensicherheit (Integrität und Vertraulichkeit) erfolgt
entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen.
Betriebsführung
Die
Betriebsführung obliegt dem Vorstand und mit der Verwaltung
Beauftragten.
Zuverlässigkeit
von Verantwortlichen
Der
Vorstand ist dafür verantwortlich, dass mit der Verwaltung nur
Personen beauftragt werden, die über die notwendige
Zuverlässigkeit verfügen.
Endet
die Beauftragung einer Person als Verwalter sind die Befugnisse
wieder zu entziehen.
Sicherheit
von Systemkomponenten
Unautorisierter
physischer Zugang zu Systemkomponenten ist durch Maßnahmen zu
verhindern, die für das bestehende Risiko angemessen sind.
Kritische
oder sensible Systemkomponenten sind in entsprechend gesicherten
Bereichen unterzubringen.
Es
ist sicherzustellen, dass sicherheitskritische Daten wie
Passwörter, private kyptographische Schlüssel Unbefugten nicht
zugänglich gemacht werden.
Systemkomponenten
sind möglichst auf dem Stand der Technik zu halten.
Die
notwendigen Informationen zu Systemkomponenten sind vorzuhalten.
Systemkomponenten
im Außenbereich sind durch geeignete und dem Wert der Anlage
entsprechende Maßnahmen gegen Umwelteinflüsse zu schützen.
Sicherheit
der Betriebsstoffe
Für
Systemkomponenten kann eine unterbrechungsfrei Energieversorgung
nicht gewährleistet werden.
Der
Datenverkehr wird zum Teil über VPN-Tunnel durch das Internet
übertragen. Fällt das Internet in Teilen oder ganz aus, so wirkt
sich dieses auf die Verfügbarkeit aus.
Der
Datenverkehr wird zum Teil über Funk (WLAN) übertragen. Die
Übertragung über Funk ist störanfällig, was sich auf die
Verfügbarkeit auswirken kann.
Teilnehmer
(Nutzer)
Die
Nutzung des Freifunknetzes ist barrierefrei, der Teilnehmer des
Freifunknetzes verbinden sich mit seinem Endgerät mit dem
jeweiligen Freifunk-Hotspot (Wlan). Der Teilnehmer muss sich dafür
weder anmelden noch identifizieren.
Die
Nutzungsbestimmungen (Regeln) stehen in der jeweils aktuellen
Fassung auf unserer Webseite.
Anlagen:
Begriffsbestimmung
Grundsätzliche
Struktur des Freifunknetzes
Beispiel
Topologie
Beispiel
FF-Router
Anlage 1
Begriffsbestimmung
Freifunkrouter
(kurz FF-Router) sind Wlan-Router mit einer speziellen Software
sogenannt die Freifunkfirmware.
Eigentümer
des FF-Router ist derjenige, dem der FF-Router (Hardware) gehört.
Besitzer
des FF-Routers ist derjenige, in dessen Besitz sich der FF-Router
(Hardware) befindet.
Betreiber
des FF-Routers ist derjenige, der Standort und Energie für den
FF-Router zur Verfügung stellt.
Verwalter
des FF-Routers ist derjenige der passwortgeschützten Zugang zum
FF-Router hat und Einstellungen am FF-Router ändern kann.
Anlage 2
Grundsätzliche Struktur des Freifunknetzes
Anlage 3
Beispiel Topologie
Die Topologie ist dynamisch und ändert sich systembedingt ständig.
Anlage 4
Beispiel FF-Router